Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds des BdB
Die aktuell vom Einlagensicherungsfonds festgelegte Sicherungsgrenze für die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft beträgt Euro 41.335.000.
Gemäß § 6 Abs.1 des Statuts des Einlagensicherungsfonds sind die Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe jedes einzelnen Kunden bis zur oben genannten Sicherungsgrenze voll geschützt. Vom Schutz des Einlagensicherungsfonds jedoch nicht erfasst sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen.
Weitere Informationen über Einlagensicherung erhalten Sie auf
den Seiten des BdB (Bundesverband deutscher Banken).