Regelungen zum Leerverkaufsverbot

BaFinDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am
31. Januar 2011 ihre am 4. März 2010 veröffentlichte Allgemeinverfügung, wonach Marktteilnehmer der BaFin Netto-Leerverkaufspositionen in ausgewählten Finanztiteln ab einer Schwelle von 0,2 % mitteilen und ab 0,5 % veröffentlichen müssen, verlängert.
Betroffen von der Regelung sind sämtliche Transaktionen, die wirtschaftlich betrachtet zu einer Netto-Leerverkaufsposition in Aktien der folgenden Unternehmen führen: AAREAL BANK AG, ALLIANZ SE, GENERALI DEUTSCHLAND HOLDING AG, COMMERZBANK AG, DEUTSCHE BANK AG, DEUTSCHE BÖRSE AG, DEUTSCHE POSTBANK AG, HANNOVER RÜCKVERSICHERUNG AG, MLP AG, MÜNCHENER RÜCKVERSICHERUNGS-GESELLSCHAFT AG.
Die Regelung gilt bis zum 25. März 2012, 24:00 Uhr fort.

Die weiteren Regelungen zum Leerverkaufsverbot finden Sie im Gesetz über den Wertpapierhandel (in der ab 27.07.2010 gültigen Fassung) – derzeit aktuelle Fassung - (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG) z. B. auf der Internetseite der BaFin unterlinkwww.bafin.de.