Information zum Widerrufsrecht im Falle eines Nachtrags zum Wertpapierprospekt

Wenn Sie ein Wertpapier erworben oder gezeichnet haben und der hierfür maßgebliche Wertpapierprospekt Gegenstand eines Nachtrags ist, kann Ihnen gemäß Artikel 23 der EU-Prospektverordnung 2017/1129 ein Widerrufsrecht zustehen.

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