Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanz-Dienstleistungssektor

Am 27. November 2019 wurde die Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlamentes und des europäischen Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend „SFDR“) veröffentlicht. Die Richtlinie ist am 10. März 2021 in Kraft getreten. Mit der Verordnung werden harmonisierte Vorschriften für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (sog. PAI) in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt.

Im Rahmen der nachfolgenden Veröffentlichungen erfolgt durch DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater die geltende unternehmens- und produktbezogene Pflichtberichterstattung: