Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanz-Dienstleistungssektor

Am 27. November 2019 wurde die Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlamentes und des europäischen Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend „SFDR“) veröffentlicht. Die Richtlinie ist am 10. März 2021 in Kraft getreten. Mit der Verordnung werden harmonisierte Vorschriften für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (sog. PAI) in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt.

Im Rahmen der nachfolgenden Veröffentlichungen erfolgt durch DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater die geltende unternehmens- und produktbezogene Pflichtberichterstattung:

Informationen gemäß Artikel 3 und Artikel 5 Offenlegungsverordnung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei der Vermögensverwaltung und Anlageberatung sowie Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

>> Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Version 7.0 – Stand August 2025)

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

>> Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Version 5.0 ( Stand März 2026)

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

>> Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (Version 1.0 – Stand 27.06.2024)

Disclaimer

Dieser Beitrag ist Werbung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes. Der Text ist nicht nach den Vorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt. Es besteht auch kein Verbot für den Ersteller bzw. die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft, vor bzw. nach Veröffentlichung mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Alle veröffentlichten Angaben dienen ausdrücklich nur Ihrer allgemeinen Information und stellen keine auf Ihre individuellen Verhältnisse und Bedürfnisse abgestimmte Anlageberatung dar. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben kann nicht übernommen werden.

Wir empfehlen Ihnen vor dem Erwerb von Finanzinstrumenten oder der Inanspruchnahme von Wertpapierdienstleistungen ein eingehendes Beratungsgespräch mit Ihrem Anlageberater. Bevor Ihr Anlageberater Ihnen Empfehlungen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen aussprechen kann, ist er gesetzlich zur Durchführung einer sogenannten „Geeignetheitsprüfung“ verpflichtet, um die Übereinstimmung mit den mitgeteilten Anlagezielen, der geäußerten Risikobereitschaft sowie Ihren finanziellen Verhältnissen sicherzustellen. Weiterführende Detailinformationen erhalten Sie bei Ihrem Berater. Soweit auf dieser Seite konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden.

Eine Anlageentscheidung für Fonds sollte in jedem Fall auf der Grundlage der aktuellen Verkaufsprospekte einschließlich der zuletzt veröffentlichten Jahres- und ggf. Halbjahresberichte getroffen werden, die auch ausführliche Informationen zu den Chancen und Risiken enthalten. Den aktuellen veröffentlichten Verkaufsprospekt erhalten Sie bei Ihrem Berater. Die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft erhält für den Vertrieb genannter Wertpapiere den Ausgabeaufschlag und/oder Vertriebs-/Vertriebsfolgeprovisionen von der Fondsgesellschaft oder Emittentin bzw. erzielt als Anlageberaterin und/oder Emittentin und/oder Verwahrstelle eigene Erträge, die jeweils vollständig oder teilweise bei ihr verbleiben. Einzelheiten hierzu erläutert Ihnen g ern Ihr Berater.

Bei der Angabe von Wertentwicklungen wird – sofern nicht abweichend angegeben – auf die Bruttowertentwicklung ohne Berücksichtigung etwaiger Kosten, die – je nach Haltedauer – zu einer geringeren Nettorendite führen, abgestellt. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine (verlässliche) Prognose für die Zukunft; dies gilt insbesondere, wenn das Wertpapier/der Index erst vor kurzer Zeit – z.B. vor weniger als 12 Monaten – emittiert/gebildet wurde. Die Wertentwicklung kann auch durch Währungsschwankungen beeinflusst werden, wenn die Basiswährung des Wertpapiers/Index von EURO abweicht.