Empfängerüberprüfung – Verification of Payee (VoP)
Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union wird spätestens ab dem 9. Oktober 2025 vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Prüfung des Namens des Empfängers (VoP) durchgeführt. Dies betrifft alle „Standard“- und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Damit wird der Schutz des Zahlers erhöht.
Aktuelle Hinweise
1. Wer ist betroffen?
Von der Empfängerüberprüfung/VoP sind alle Kundinnen und Kunden (Privat & Geschäftlich) betroffen, die SEPA-Überweisungen senden oder empfangen.
Auf welchem Weg die Zahlungen erfolgen, ist dabei egal. Überprüfungen finden immer statt – zum Beispiel am Schalter, telefonische Aufträge, im OnlineBanking, in Zahlungsverkehrsprogrammen oder auch bei beleghaften Überweisungen, sofern Sie diese persönlich in der Bank veranlassen. Bei Überweisungen, die per Post eingehen ist keine VoP Prüfung erforderlich.
2. Matches – Empfängerüberprüfung (VoP) Ergebnis
Die Einführung der Empfängerüberprüfung (VoP) erfolgt sowohl für SEPA-Überweisungen als auch für Echtzeitüberweisungen. Bei der Einreichung eines Überweisungsauftrages wird geprüft, ob der Name des Empfängers im Überweisungsauftrag mit dem Namen bei der Empfängerbank übereinstimmt.
Das Ergebnis der Prüfung ist anschließend durch alle Unterzeichner des Zahlungsauftrages zur Kenntnis zu nehmen und zu entscheiden, ob die Überweisung ausgeführt oder ob sie storniert und korrigiert werden soll. Ein Sammelauftrag kann nach der Prüfung des Namens nur vollständig autorisiert werden. Die Freigabe nur einzelner Zahlungen innerhalb eines Sammelauftrages ist nicht möglich.
Das Ergebnis folgt einem Ampelsystem mit den Ergebnissen:
- grüne Ampel – Übereinstimmung („Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen vollständig überein.
- gelbe Ampel – Teilweise Übereinstimmung („Close Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen teilweise überein.
Rückgabe des korrekten Empfängernamens - rote Ampel – Keine Übereinstimmung („No Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nicht überein.
(ohne Rückgabe des korrekten Empfängernamens) - rote Ampel – Prüfung nicht möglich („Verification Check Not Possible“): Die Prüfung konnte aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden.
→ Nach Erhalt des Ergebnisses können Sie auf dessen Basis entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben oder stornieren möchten.
(s. auch 3. Haftung)
💡Für Privatkunden ist die Empfängerüberprüfung immer verpflichtend.
💡Ein Firmenkunde kann bei Sammelüberweisungen und Sammel-Echtzeitüberweisungen entscheiden, ob die Empfängerüberprüfung durchgeführt wird (opt-in) oder ob er auf die Prüfung verzichtet (opt-out). Bei Einzelüberweisungen kann aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht auf die Prüfung des Empfängers verzichtet werden, gleiches gilt für Sammelzahlungen, die nur eine Zahlung enthalten.
3. Haftung nach VoP Ergebnis
Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und sich daraus ergebender Konsequenzen im Betrugsfall.
Werden Zahlungen freigegeben, obwohl keine Übereinstimmung vorliegt, liegt die Haftung im Falle einer Fehlüberweisung wie bisher beim Auftraggeber. Das bedeutet, dass sich das Haftungsrisiko in diesem Fall nicht ändert.
Im Einzelnen bedeutet das:
- Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung (Match) haftet die Bank.
- Bei einer Falschüberweisung nach einer fehlenden Übereinstimmung (No-Match) haften Sie
- Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung mit Abweichungen (Close-Match) haften Sie
- Wenn bei einer Sammelüberweisung (Firmenkunde) auf die VoP-Prüfung verzichtet (opt-out) wird, haften Sie
4. Was sollten Sie jetzt tun? Wie können Sie sich vorbereiten?
- Als Ausführer einer Überweisung oder Echtzeitüberweisung prüfen Sie bitte Ihre internen Prozesse.
Stammdatenpflege ist jetzt wichtig! Um bei SEPA-Überweisungen den korrekten Namen (Kontoinhabernamen) zu verwenden, prüfen Sie bereits jetzt die Zahlungsempfänger und passen Sie diese ggf. an. Die Namen der Zahlungsempfänger müssen identisch mit den Kontoinhabernamen bei den jeweiligen Banken sein.
Sind Sie ein Firmenkunde, dann sollten Sie festlegen, wann bei einer Sammelüberweisung oder einer Sammel-Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll (opt-in oder opt-out).
Bei einer Einzelüberweisung oder Einzel-Echtzeitüberweisung ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend durchzuführen. Das gilt auch für Sammelüberweisungen und Echtzeit-Sammelüberweisungen, wenn der Auftrag nur einen einzelnen Überweisungsauftrag enthält.Sie sollten zudem rechtzeitig überlegen, wie Sie mit Aufträgen verfahren wird, wenn bei der Empfängerüberprüfung eine teilweise Übereinstimmung oder keine Übereinstimmung zurückgemeldet wird.
- Als Empfänger einer Überweisung oder Echtzeitüberweisung ist es wichtig, dass Ihre Zahler im Überweisungsauftrag den Namen angeben, unter dem das Konto bei DONNER & REUSCHEL geführt wird.
Abweichende Empfängerdaten können zu einem Close-Match oder No-Match führen und Zahler bei der Freigabe der Zahlung verunsichern bzw. zu einem verspäteten Zahlungseingang führen.
Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Zahler frühzeitig darüber informieren, exakt den Namen als Zahlungsempfänger anzugeben, der bei uns als Kontoinhaber hinterlegt ist.
Sie sollten Ihre Zahler rechtzeitig über den richtigen Empfängernamen informieren und die Informationen auf Ihren Rechnungen und Geschäftsbriefen prüfen und ggf. anpassen.
- Wenn Sie eine Finanzsoftware nutzen, sollten Sie sich rechtzeitig informieren, ob der Hersteller oder Lizenzgeber der Software oder App die nötigen Anpassungen vornimmt, damit Sie alle notwendigen Funktionen nutzen können.
Windata professional, das D&R OnlineBanking und die DONNER & REUSCHEL BankingApp werden rechtzeitig mit allen nötigen Aktualisierungen versorgt.
Bitte aktualisieren Sie Ihre Finanzsoftware rechtzeitig, um sie weiter nutzen zu können.Weitere Hinweise zur Umsetzung der Empfängerüberprüfung im EBICS-Verfahren können Sie den gleichnamigen Informationen der Deutschen Kreditwirtschaft entnehmen, https://www.ebics.de/de/startseite
Allgemeine Sicherheitshinweise
Bitten beachten Sie folgende Hinweise zur Erhöhung der Sicherheit im OnlineBanking:
- Öffnen Sie das OnlineBanking nur direkt auf der Donner & Reuschel-Website, niemals über Links in E-Mails.
- Ändern Sie Ihre PIN, sobald Sie den Verdacht haben es stimmt etwas nicht.
- Es findet niemals eine Abfrage Ihrer PIN oder TAN durch einen Mitarbeiter von D&R statt, weder am Telefon oder per E-Mail.
- Donner & Reuschel wird Ihnen per Brief nur Poststücke mit unserem Logo zusenden.
- Tipps für das mobileBanking finden Sie hier: Online-Banking – aber sicher: Fallen meiden | Deutschland sicher im Netz (sicher-im-netz.de)*
- Weitere Tipps für noch mehr Sicherheit: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik*
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