EURO
FREIWILLIGE EINLAGENSICHERUNG
Die aktuell vom Einlagensicherungsfonds festgelegte Sicherungsgrenze für die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft beträgt 40.194.000 Euro.
Gemäß § 6 Abs.1 des Statuts des Einlagensicherungsfonds sind die Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe jedes einzelnen Kunden bis zur oben genannten Sicherungsgrenze voll geschützt. Vom Schutz des Einlagensicherungsfonds jedoch nicht erfasst sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen.
Die Delegiertenversammlung des Bankenverbandes hat eine Reform der freiwilligen Einlagensicherung beschlossen. Ziel der im Oktober in Kraft tretenden Reform ist es, den Einlagensicherungsfonds gerade mit Blick auf die privaten Kunden zu stärken.
Weitere Informationen über Einlagensicherung erhalten Sie auf den Seiten des BdB (Bundesverband deutscher Banken) und des Einlagensicherungsfonds.
GESETZLICHE EINLAGENSICHERUNG
Gemäß § 23a Absatz 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes sind wir verpflichtet, Sie jährlich über die erstattungsfähige, zusätzliche gesetzliche Einlagensicherung zu unterrichten. Grund hierfür ist nicht etwa eine Änderung des Schutzniveaus, sondern die Verpflichtung aus den am 03. Juli 2015 in Kraft getretenen Informationspflichten der Bank gegenüber ihren Einlegern im Einlagensicherungsgesetz (EinSiG): Informationsbogen für den Einleger