EURO
FREIWILLIGE EINLAGENSICHERUNG
Die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Die aktuell vom Einlagensicherungsfonds festgelegte Sicherungsgrenze für die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft beträgt 41.593.000 Euro.
Die Sicherungsgrenze beträgt derzeit pro Einleger 15 % der Eigenmittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr.575/2013 (CRR) und ab dem 1. Januar 2025 8,75 %. Ungeachtet von Veränderungen der maßgeblichen Eigenmittel ist im Entschädigungsfall die Sicherungsgrenze zum Zeitpunkt der Anlage maßgeblich. Gemäß § 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds sind die Einlagen, insbesondere Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe von natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen bis zur jeweils geltenden Sicherungsgrenze geschützt.
Nicht geschützt werden unter anderem Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen und zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen. Ferner nicht geschützt sind unter anderem Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 CRR, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften.
Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen werden nicht geschützt, wenn
(i) es sich bei der Einlage um eine Verbindlichkeit aus einer Namensschuldverschreibung oder einem Schuldscheindarlehen handelt oder
(ii) die Laufzeit der Einlage mehr als 18 Monate beträgt.
Auf Einlagen, die bereits vor dem 1. Januar 2020 bestanden haben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung.
Weitere Informationen über Einlagensicherung erhalten Sie auf den Seiten des BdB (Bundesverband deutscher Banken) und des Einlagensicherungsfonds.
Sofern Sie eine Bestätigung über die Höhe unserer aktuellen Sicherungshöchstgrenze wünschen, können Sie diese durch Ausfüllen des Formulars auf der Internetseite des Einlagensicherungsfonds einfach abfragen.
GESETZLICHE EINLAGENSICHERUNG
Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ist die gesetzliche Entschädigungseinrichtung für die Einlagenkreditinstitute in privater Rechtsform. Sie wurde durch das Bundesfinanzministerium mit der Aufgabe beliehen, die gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für die privaten Banken in Deutschland zu führen und unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie schützt im Fall einer Bankeninsolvenz Einlagen pro Kunde bis zu 100.000 Euro.
Gemäß § 23a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes sind wir verpflichtet, Sie jährlich über die erstattungsfähige, zusätzliche gesetzliche Einlagensicherung zu unterrichten. Grund hierfür ist nicht etwa eine Änderung des Schutzniveaus, sondern die Verpflichtung aus den am 3. Juli 2015 in Kraft getretenen Informationspflichten der Bank gegenüber ihren Einlegern im Einlagensicherungsgesetz (EinSiG): Informationsbogen für den Einleger