Die Highlights
DONNER & REUSCHEL und der Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg laden ein zum 3. FORUM KIRCHLICH INVESTIEREN IM NORDEN am Donnerstag, 19. März 2020 in Schwerin.
Inhaltlich wird das Forum auch in diesem Jahr wieder Anregungen und Lösungen zu Themen der kirchlichen Vermögensverwaltung wie zukunftsfähiges und nachhaltiges Investieren geben.
Zudem werden steuerliche Fallstricke im kirchlichen Bereich und verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln im diakonischen Umfeld beleuchtet.
Das wichtigste zusammengefasst
PROGRAMM UND PRÄSENTATIONEN
BEGRÜSSUNG DURCH DIE VERANSTALTER
Moderation des Forums durch Christian Meyer, Pressesprecher des ev.-luth. Kirchenkreises Mecklenburg (Schwerin)
DIAKONIE HEUTE – VERANTWORTUNG, ZWÄNGE, ZUKUNFT AM BEISPIEL DES BUNDESTEILHABEGESETZES
Hans Hopkes, Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH (Dobbertin)
>> Präsentation folgt nach der Veranstaltung
KIRCHLICHES VERMÖGENSMANAGEMENT „IN DER VERANTWORTUNG VOR GOTT UND DEN MENSCHEN“
Pfarrerin Dr. Karin Bassler, AKI – Arbeitskreis Kirchlicher Investoren in der evangelischen Kirche in Deutschland (Darmstadt)
>> Präsentation folgt nach der Veranstaltung
PERSPEKTIVEN DER KAPITALANLAGE IN DEN 2020`ERN
Carsten Mumm, DONNER & REUSCHEL (Hamburg)
>> Präsentation folgt nach der Veranstaltung
DIE UMSATZSTEUER MACHT VOR DER KIRCHE KEINEN HALT
Anka Neudert, StBin, Rödl & Partner (Nürnberg)
>> Präsentation folgt nach der Veranstaltung
Haben Sie Fragen zur Veranstaltung oder wollen sich anmelden?
Wenden Sie sich gerne an:
Christian Opelt
DONNER & REUSCHELUNSERE REFERATE
DIAKONIE HEUTE – VERANTWORTUNG, ZWÄNGE, ZUKUNFT AM BEISPIEL DES BUNDESTEILHABEGESETZES
Ziel des Bundesteilhabegesetzes (Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, BTHG) ist es, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen stufenweise aus dem Sozialhilferecht (SGB XII) herauszulösen und ins Sozialgesetzbuch (SGB IX) zu überführen.
Das übergeordnete Ziel besteht darin, die deutsche Rechtslage an den Inhalten der UN-Behindertenrechtskonvention auszurichten und im BTHG zu konkretisieren. So sollen u.a. eine zeitgemäßere Gestaltung mit besserer Nutzerorientierung sowie eine höhere Effizienz der deutschen Eingliederungshilfe erreicht werden.
Hans Hopkes, Geschäftsführer der Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH (Dobbertin), stellt die zentralen Aspekte sowie die Chancen und Risiken des BTHGs anhand dieser Agenda vor:
- Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH – 30 Jahre diakonische Arbeit
- Die wesentlichen Grundzüge des Bundesteilhabegesetzes
- Die Umsetzung des Gesetzes in Mecklenburg Vorpommern
- Seine Auswirkungen für den Träger
- Die Auswirkungen für den Heimbewohner
Im Geschäftsjahr 2019 waren im Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH etwa 1.580 Mitarbeitende beschäftigt.
Das Kloster Dobbertin ist eine der schönsten noch erhaltenen Klosteranlagen Mecklenburgs. Es wurde 1220 von Mönchen des Benediktinerordens gegründet.
KIRCHLICHES VERMÖGENSMANAGEMENT „IN DER VERANTWORTUNG VOR GOTT UND DEN MENSCHEN“
Als der Arbeitskreis Kirchlicher Investoren (AKI) in 2008 gegründet wurde, waren nachhaltige Finanzanlagen noch eher ein vom „Mainstream“ der Investoren und Anbieter belächeltes Nischenthema.
Am 2. September 2008 – zwei Wochen vor der Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers – erschien eine Zusammenstellung von Beiträgen zu „Stand und Perspektiven ethischen Investments in der evangelischen Kirche“. Darin wurden die Begriffe Umwelt- und Sozialverträglichkeit sowie Generationenge-rechtigkeit erörtert. Bis heute sind das die Grundprinzipien kirchlicher Geldanlage im AKI.
Während Ende 2008 an den Finanzmärkten die neue Zeitrechnung „nach der Finanzkrise“ begann, berief der Rat der EKD einen Arbeitskreis ein, der Leitlinien für kirchliche Investments entwickeln sollte. 2019 ist der Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche in der 4. Auflage erschie-nen.
Verhindern – Fördern – Gestalten, unter diesen Überschriften stehen die Aktivitä-ten des AKI. Im Wesentlichen sind das die Formulierung und Aktualisierung des Leitfadens, die Vernetzung kirchlicher Investoren und die Engagementdialoge mit Unternehmen und Regulatoren zu so verschiedenen Themen wie existenzsi-chernde Löhne in der Lieferkette der Textilindustrie, Green Bonds und Nachhal-tigkeit im Finanzsektor.
Dr. Karin Bassler, Pfarrerin und Diplom-Kauffrau, Geschäftsführerin des AKI (Darmstadt), gibt einen ausführlichen Einblick in den Leitfaden, so u.a. auf die Ausschluss- und Positivkriterien.
Ebenso werden Beispiele für die gestaltenden Aktivitäten des AKI in den Berei-chen Engagement, Mitgliedschaften und Initiativen vorgestellt.
PERSPEKTIVEN DER KAPITALANLAGE IN DEN 2020`ERN
Jahrzehntelang bewegte sich die Kapitalanlage im Spannungsfeld der drei „klassischen“ Parameter Risiko, Rendite und Liquidität.
Eine bedeutende Rolle spielte dabei die Möglichkeit der sog. „risikolosen Anlage“, wie sie Bundesanleihen, Pfandbriefe oder Bankguthaben darstellten. Denn: Es gab sehr lange einen auskömmlichen Nominalzins bei einer „risikolosen“ Anlage.
Spätestens in 2019 wurde aber gewiss, dass sich der risikolose Zins wohl dauer-haft zu einem „zinslosen Risiko“ gewandelt hat.
Gleichzeitig stehen Unternehmen und ganze Volkswirtschaften vor enormen Herausforderungen durch technologische, geopolitische und gesellschaftliche Zeitenwenden.
Ebenfalls relevant ist die Frage, was die Geldpolitik heute noch erreichen kann?
Oder ist sie „am Ende“? Welche Wirkung kann die neue EZB-Präsidentin erzielen?
Zudem spielt der Parameter „Nachhaltigkeit der Kapitalanlage“ eine immer wich-tigere Rolle. Aus den drei „klassischen“ Parametern wird ein Vierklang. Mit welchen Auswirkungen? Und Grenzen?
Carsten Mumm, Chefvolkswirt von DONNER & REUSCHEL (Hamburg), stellt vor diesem Hintergrund die Chancen und Risiken der Kapitalanlage zum Beginn des neuen Jahrzehnts dar.
Traditionelle Werte und innovative Lösungen – dafür steht DONNER & REUSCHEL seit 1798. Die persönliche Betreuung und individuelle Beratung zählen zu den maßgeblichen Stärken des Bankhauses. Ein bedeutender Geschäftsbe-reich ist dabei die Begleitung von kirchlichen Organisationen, Stiftungen und Non-Profit-Organisationen bei der Entwicklung von zukunftsfähigen Anlagekonzepten.
DIE UMSATZSTEUER MACHT VOR DER KIRCHE KEINEN HALT
Am 1. Januar 2021 tritt nach einer längeren Übergangsfrist der neue § 2b des Umsatzsteuergesetzes (USt) in Kraft.
Mit der neuen Regelung wird europäisches Recht zur Besteuerung „der öffentlichen Hand“ in nationales deutsches Recht umgesetzt. Dabei sind in Deutschland neben Kommunen auch die Amtskirchen mit ihren Gliedern wie Dekanatsbezirken und Kirchengemeinden von der Neuregelung betroffen.
Anka Neudert, Steuerberaterin bei Rödl & Partner (Nürnberg), wird die Neuerungen im Umsatzsteuergesetz u.a. anhand folgender zentraler Fragen erläutern:
- Worin besteht der wesentliche Unterschied zwischen der alten und der neuen Rechtslage im Bereich der Umsatzsteuer?
- Welche Änderungen ergeben sich konkret für Kirchengemeinden, aber auch für Landeskirchen?
- Was ist zu tun, um sich auf die geänderte Rechtslage im Bereich der Umsatzsteuer vorzubereiten?
- Welche ersten Erfahrungen und Berichte gibt es zur Umstellung auf die neue Rechtslage?
- Gibt es einen Zusammenhang zwischen § 2 b UStG und Tax Compliance?
Anka Neudert ist Associate Partner bei Rödl & Partner in Nürnberg und beschäftigt sich ausschließlich mit der steuerlichen Beratung von kirchlichen und gemeinnützigen Einrichtungen. Ihr Spektrum erstreckt sich dabei über alle für diese Einrichtungen relevanten Steuerarten, wobei der Bereich Umsatzsteuer zu ihren Spezialgebieten gehört. Sie ist Mitautorin eines Handbuchs im Beck-Verlag und Autorin verschiedener Fachartikel.
Rödl & Partner ist eine international tätige Prüfungs- und Beratungsgesellschaft deutschen Ursprungs mit Hauptsitz in Nürnberg.
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Eine Anlageentscheidung für Fonds sollte in jedem Fall auf der Grundlage der aktuellen Verkaufsprospekte einschließlich der zuletzt veröffentlichten Jahres- und ggf. Halbjahresberichte getroffen werden, die auch ausführliche Informationen zu den Chancen und Risiken enthalten. Den aktuellen veröffentlichten Verkaufsprospekt erhalten Sie bei Ihrem Berater. Die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft erhält für den Vertrieb genannter Wertpapiere den Ausgabeaufschlag und/oder Vertriebs-/Vertriebsfolgeprovisionen von der Fondsgesellschaft oder Emittentin bzw. erzielt als Anlageberaterin und/oder Emittentin und/oder Verwahrstelle eigene Erträge, die jeweils vollständig oder teilweise bei ihr verbleiben. Einzelheiten hierzu erläutert Ihnen g ern Ihr Berater.
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