HANSAimmobilia DEPOTBANKVERWALTUNG
ANLEGERINFORMATION
Die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft ist seit 2008 Depotbank für den im Jahr 1988 aufgelegten offenen Immobilienfonds HANSAimmobilia.
Die bislang mit der Verwaltung des Fonds beauftragte Kapitalanlagegesellschaft, HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, hat auf der Grundlage des § 38 Abs. 1 des Investmentgesetzes die Verwaltung des Fonds mit Wirkung zum 05.04.2013 um 24.00 Uhr gekündigt.
Mit Wirksamkeit der Kündigung geht die Verwaltung des Fonds entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf die Depotbank über.
Zur Beantwortung möglicher Fragen zum HANSAimmobilia und seiner Abwicklung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Senden Sie uns Ihre Fragen bitte per E-Mail.
Sie bevorzugen eine telefonische Beantwortung Ihrer Fragen? Dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit, unter der wir Sie erreichen können.
HINWEIS ZU EFFEKTIVEN FONDSANTEILEN
Sollten Sie Inhaber von effektiven Anteilen des HANSAimmobilia sein, empfehlen wir Ihnen, sich wegen Umtausch bzw. Depoteinlieferung der effektiven Stücke und gegebenenfalls Vergütung der Ertragsausschüttungen zeitnah an Ihre depotführende Stelle zu wenden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Anteilwert
Besteuerung
>>Besteuerungsgrundlagen gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG Ausschüttung Geschäftsjahr 2017
>>Besteuerungsgrundlagen gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG Ausschüttung Geschäftsjahr 2016
>>Besteuerungsgrundlagen gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG f. Ausschüttung 20. Juni 2016
>>Besteuerungsgrundlagen gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG f. Ausschüttung Geschäftsjahr 2015
>>Besteuerungsgrundlagen gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG f. Ausschüttung Geschäftsjahr 2014
>>Besteuerungsgrundlagen gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG f. Ausschüttung 30. Juni 2014
>>Besteuerungsgrundlagen gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG f. Ausschüttung Geschäftsjahr 2013
DISCLAIMER
Dieser Beitrag ist Werbung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes. Der Text ist nicht nach den Vorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt. Es besteht auch kein Verbot für den Ersteller bzw. die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft, vor bzw. nach Veröffentlichung mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Alle veröffentlichten Angaben dienen ausdrücklich nur Ihrer allgemeinen Information und stellen keine auf Ihre individuellen Verhältnisse und Bedürfnisse abgestimmte Anlageberatung dar. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben kann nicht übernommen werden.
Wir empfehlen Ihnen vor dem Erwerb von Finanzinstrumenten oder der Inanspruchnahme von Wertpapierdienstleistungen ein eingehendes Beratungsgespräch mit Ihrem Anlageberater. Bevor Ihr Anlageberater Ihnen Empfehlungen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen aussprechen kann, ist er gesetzlich zur Durchführung einer sogenannten „Geeignetheitsprüfung“ verpflichtet, um die Übereinstimmung mit den mitgeteilten Anlagezielen, der geäußerten Risikobereitschaft sowie Ihren finanziellen Verhältnissen sicherzustellen. Weiterführende Detailinformationen erhalten Sie bei Ihrem Berater. Soweit auf dieser Seite konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden.
Eine Anlageentscheidung für Fonds sollte in jedem Fall auf der Grundlage der aktuellen Verkaufsprospekte einschließlich der zuletzt veröffentlichten Jahres- und ggf. Halbjahresberichte getroffen werden, die auch ausführliche Informationen zu den Chancen und Risiken enthalten. Den aktuellen veröffentlichten Verkaufsprospekt erhalten Sie bei Ihrem Berater. Die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft erhält für den Vertrieb genannter Wertpapiere den Ausgabeaufschlag und/oder Vertriebs-/Vertriebsfolgeprovisionen von der Fondsgesellschaft oder Emittentin bzw. erzielt als Anlageberaterin und/oder Emittentin und/oder Verwahrstelle eigene Erträge, die jeweils vollständig oder teilweise bei ihr verbleiben. Einzelheiten hierzu erläutert Ihnen g ern Ihr Berater.
Bei der Angabe von Wertentwicklungen wird – sofern nicht abweichend angegeben – auf die Bruttowertentwicklung ohne Berücksichtigung etwaiger Kosten, die – je nach Haltedauer – zu einer geringeren Nettorendite führen, abgestellt. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine (verlässliche) Prognose für die Zukunft; dies gilt insbesondere, wenn das Wertpapier/der Index erst vor kurzer Zeit – z.B. vor weniger als 12 Monaten – emittiert/gebildet wurde. Die Wertentwicklung kann auch durch Währungsschwankungen beeinflusst werden, wenn die Basiswährung des Wertpapiers/Index von EURO abweicht.