CROSSLANE STUDENT REAL ESTATE FUND

VERWAHRSTELLEN-VERWALTUNG

ANLEGERINFORMATION

Die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft ist seit 2016 Verwahrstelle für den offenen Publikums-AIF „Crosslane Student Real Estate Fund“.

Die bislang mit der Verwaltung des Fonds beauftragte Kapitalanlagegesellschaft, HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, hat die Verwaltung auf der Grundlage des § 99 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) in Verbindung mit § 16 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 31.03.2019, 24.00 Uhr, gekündigt. Mit Wirksamkeit der Kündigung ging die Verwaltung bzw. das Verfügungsrecht des Fonds entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf die Verwahrstelle über.

Die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft wickelt das Sondervermögen ab und verteilt den Liquidationserlös an die Anteilinhaber. Die Auszahlung der Liquidität des Fonds erfolgt in zwei Tranchen. Die erste Tranche wurde am 17. Mai 2019 in Höhe von 90,- Euro je Anteil an die Anleger ausgekehrt. Im Fonds verbleibt somit eine Liquiditätsreserve von etwa 500.000,- Euro, um u.a. Kosten des Inkassos bestehender Forderungen für den Fonds geltend zu machen, und laufende Kosten der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zu begleichen. Spätestens im vierten Quartal des Jahres 2019 werden die verbleibenden Mittel des Fonds an die Anleger ausgekehrt.

Zur Beantwortung möglicher Fragen zum „Crosslane Student Real Estate Fund“ und seiner Abwicklung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Senden Sie uns Ihre Fragen bitte per E-Mail.
Sie bevorzugen eine telefonische Beantwortung Ihrer Fragen? Dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit, unter der wir Sie erreichen können.

Besteuerung

DISCLAIMER

Dieser Beitrag ist Werbung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes. Der Text ist nicht nach den Vorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt. Es besteht auch kein Verbot für den Ersteller bzw. die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft, vor bzw. nach Veröffentlichung mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Alle veröffentlichten Angaben dienen ausdrücklich nur Ihrer allgemeinen Information und stellen keine auf Ihre individuellen Verhältnisse und Bedürfnisse abgestimmte Anlageberatung dar. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben kann nicht übernommen werden.

Wir empfehlen Ihnen vor dem Erwerb von Finanzinstrumenten oder der Inanspruchnahme von Wertpapierdienstleistungen ein eingehendes Beratungsgespräch mit Ihrem Anlageberater. Bevor Ihr Anlageberater Ihnen Empfehlungen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen aussprechen kann, ist er gesetzlich zur Durchführung einer sogenannten „Geeignetheitsprüfung“ verpflichtet, um die Übereinstimmung mit den mitgeteilten Anlagezielen, der geäußerten Risikobereitschaft sowie Ihren finanziellen Verhältnissen sicherzustellen. Weiterführende Detailinformationen erhalten Sie bei Ihrem Berater. Soweit auf dieser Seite konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden.

Eine Anlageentscheidung für Fonds sollte in jedem Fall auf der Grundlage der aktuellen Verkaufsprospekte einschließlich der zuletzt veröffentlichten Jahres- und ggf. Halbjahresberichte getroffen werden, die auch ausführliche Informationen zu den Chancen und Risiken enthalten. Den aktuellen veröffentlichten Verkaufsprospekt erhalten Sie bei Ihrem Berater. Die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft erhält für den Vertrieb genannter Wertpapiere den Ausgabeaufschlag und/oder Vertriebs-/Vertriebsfolgeprovisionen von der Fondsgesellschaft oder Emittentin bzw. erzielt als Anlageberaterin und/oder Emittentin und/oder Verwahrstelle eigene Erträge, die jeweils vollständig oder teilweise bei ihr verbleiben. Einzelheiten hierzu erläutert Ihnen g ern Ihr Berater.

Bei der Angabe von Wertentwicklungen wird – sofern nicht abweichend angegeben – auf die Bruttowertentwicklung ohne Berücksichtigung etwaiger Kosten, die – je nach Haltedauer – zu einer geringeren Nettorendite führen, abgestellt. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine (verlässliche) Prognose für die Zukunft; dies gilt insbesondere, wenn das Wertpapier/der Index erst vor kurzer Zeit – z.B. vor weniger als 12 Monaten – emittiert/gebildet wurde. Die Wertentwicklung kann auch durch Währungsschwankungen beeinflusst werden, wenn die Basiswährung des Wertpapiers/Index von EURO abweicht.