Ein Haus, zwei Kinder: Warum rechnerische Gleichheit nicht immer gerecht ist
Ein Unternehmerehepaar hat im Laufe des Berufslebens ein Mehrfamilienhaus und mehrere Wohnungen erworben. Beide Kinder sollen langfristig am Familienvermögen beteiligt werden. Eines ist in die Verwaltung der Immobilien durch die Eltern eingebunden, das andere verfolgt ganz andere Pläne.
Die Mutter erwägt, beiden Kindern frühzeitig gleiche Anteile am Immobilienbestand zu schenken. Auf den ersten Blick erscheint das gerecht.
Je nach familiärer Situation kann es allerdings sinnvoller sein, den Kindern einzelne Objekte zuzuordnen oder ein Kind zu bedenken und für das andere einen angemessenen Ausgleich vorzusehen. Dadurch erhält jedes Kind einen klar abgegrenzten Vermögenswert und kann darüber eigenständig entscheiden. Für das Mehrfamilienhaus kann hierfür die Aufteilung in Wohnungseigentum geprüft werden.
Rechnerische Gleichheit ist nicht automatisch eine gute Nachfolgelösung.
Sollen beide Kinder dennoch gleiche Anteile erhalten, kann eine Familiengesellschaft eine Alternative sein. Dabei wird das Immobilienvermögen gebündelt; anschließend lassen sich Gesellschaftsanteile schrittweise auf die nächste Generation übertragen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Infokasten „Immobilien-eGbR“.
Bei genauerer Betrachtung stellen sich jedoch weitere Fragen: Wer entscheidet künftig über Modernisierungen, Vermietung oder Verkauf? Was geschieht, wenn ein Kind Kapital benötigt oder dessen Anteil von einer Scheidung oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten betroffen ist? Und welche Auswirkungen haben Schenkungen auf die finanzielle Vorsorge der Schenker?
Exkurs: Immobilien-eGbR
Eine Familiengesellschaft ist kein Selbstzweck, sondern sollte nur gewählt werden, wenn sie zur Größe des Immobilienvermögens, zur familiären Situation und zu Ihren langfristigen Zielen passt.
Vorteile: Gebündelte Verwaltung der Immobilen mit klaren Regeln für zukünftige Entscheidungen. Die bisherigen Eigentümer können sich Geschäftsführungs-, Zustimmungs- oder Kontrollrechte vorbehalten. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sind auch Nießbrauchregelungen umsetzbar.
Nachteile: Dem stehen zusätzlicher Gründungs- und Verwaltungsaufwand, laufende Kosten und ein erhöhter Abstimmungsbedarf innerhalb der Familie gegenüber. Langfristig kann die Familiengesellschaft bei unterschiedlichen Interessen der künftigen Gesellschafter auch zu Konflikten führen.
Beachte: Im Rahmen der Gründung der Gesellschaft sollten Sie steuerliche Fragen – insbesondere im Zusammenhang mit Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer und Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer – sorgfältig prüfen.
Mehr Informationen finden Sie hier: Die Immobilie in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – DONNER & REUSCHEL)