Vertretungsregelung, Vollmachten, finanzielle Absicherung – Woran Sie unbedingt denken sollten
Egal ob eine Immobilie gemeinsam gekauft oder finanziert wurde, Kinder vorhanden sind oder sogar ein gemeinsames Unternehmen gegründet wurde. Es gibt viele Gründe, über die Absicherung der Partnerin bzw. des Partners nachzudenken. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei den Themen Vertretungsregelungen, Vollmachten und finanzielle Absicherung unbedingt achten sollten.
Vollmacht für den Partner: Warum das so wichtig ist
Der wichtigste Schritt ist die Überprüfung und Einrichtung angemessener Vertretungsrechte des Partners. Denn entgegen landläufiger Meinung sind selbst Ehepartner nicht automatisch gegenseitig vertretungsberechtigt. Lediglich bei gesundheitlichen Notfällen bestehen eingeschränkte Vertretungsrechte. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag „Anpassung des Betreuungsrechts“.
Das betrifft die Veranlassung von Zahlungen, Zugriff und Entscheidungen zur Verwaltung von Immobilien und Vermögensanlagen (einschließlich virtueller Vermögenswerte) sowie ggf. unternehmerische Maßnahmen. Und auch bei persönlichen Angelegenheiten sind Vollmachten nötig. Zum Beispiel bei Fragen der medizinischen Behandlung, der Pflege oder zum Zugriff auf Onlinedienste bzw. Social Media.
Gerade die digitale Vorsorge gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dazu gehören Regelungen für Online-Banking, E-Mail-Konten, Cloud-Speicher, Kundenportale, Social-Media-Profile und gegebenenfalls auch Kryptowährungen.
Welche Vollmacht ist die richtige für Sie?
Klären Sie sinnvolle Vertretungsmöglichkeiten und richten Sie entsprechende Vollmachten ein. In der Regel sind Vorsorgevollmachten bzw. eine Generalvollmacht sinnvoll, ergänzt durch Bankvollmachten und Zugriffsrechte auf Onlinedienste. Achten Sie darauf, dass die Vollmachten über den Tod hinaus gültig sind.
Ebenso sinnvoll kann es sein, wichtige Dokumente, Zugangsdaten und Ansprechpartner in einem Notfallordner zu bündeln, damit Angehörige im Ernstfall schnell handlungsfähig sind.
Warum eine finanzielle Absicherung für Paare so wichtig ist
Ein sehr wichtigerer Punkt ist die finanzielle Absicherung des Partners. Diese kann durch gemeinsame Investitionen, Kredite oder geschäftliche bzw. berufliche Aktivitäten notwendig werden. Und auch wenn finanziell abhängige Kinder vorhanden sind oder ein Partner deutlich mehr zum gemeinsamen Lebensstandard beiträgt als der andere, etwa weil Einkommen oder Vermögen ungleich verteilt sind.
Eine besondere Herausforderung stellen Liquiditätsrisiken im Notfall dar. Zum Beispiel aufgrund anfallender Abfindungen, Erbschaftsteuern, erbrechtlicher Pflichtteile, Vermächtnisse und fälliger Darlehen. Darüber hinaus kann der Risikofall Einkommensteuern auslösen, zum Beispiel wenn aufgrund gesellschaftsvertraglicher oder testamentarischer Regelungen stille Reserven aufgedeckt werden.
Finanzielle Vorsorge für Paare – So gehen Sie am besten vor
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Ausgaben und prüfen Sie, was Sie gemeinsam bzw. ein länger lebender Ehepartner im Notfall laufend benötigen. Stellen Sie darüber hinaus erwartbare Risikokosten – z. B. für medizinische Behandlung und Pflege – sowie die angesprochenen Liquiditätsrisiken zusammen. Grundlage hierfür sind meist Testament, Gesellschafts- und Kreditverträge.
Zur Absicherung des ermittelten Bedarfs können Sie Einkünfte, Vermögen und Versicherungen des Partners einplanen, wobei Sie im Hinblick auf das Vermögen immer auf ausreichende Liquidität achten sollten. Gegebenenfalls sind Vermögen oder Versicherungsschutz aufzubauen oder – durch Schenkung bzw. Testament – unter den Partnern anders zuzuordnen.
Ein praxisnaher Notfallplan hilft dabei, bereits heute festzulegen, wie laufende Kosten, Kreditraten oder notwendige Entscheidungen im Ernstfall organisiert werden können.
Verteilung des Vermögens unter den Partnern
Die Verteilung des Vermögens unter Eheleuten ist ein sehr individuelles und von Missverständnissen geprägtes Thema.
Im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) gehen beispielsweise viele davon aus, dass vorhandene Vermögenswerte beiden Eheleuten gemeinsam gehören. Das wird rechtlich und steuerlich allerdings ganz anders gesehen: Jeder hat sein eigenes Vermögen und nur bei Ende der Ehe wird der während der Ehedauer erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen.
Das bedeutet für die finanzielle Absicherung eines weniger vermögenden Partners, dass er ggf. Ausgleichsansprüche hat. Dieser Anspruch ist grundsätzlich von der Erbschaftsteuer befreit. Somit ist ein finanziell schwächerer Partner über den Zugewinn gegebenenfalls sinnvoll abzusichern. Es gibt aber auch Fälle, in denen das nicht sinnvoll oder möglich ist. Zum Beispiel weil ein Ehevertrag oder unternehmerische Aspekte dagegenstehen.
Individuelle Vermögensverteilung: Wann ist sie sinnvoll?
Grundsätzlich sollten Sie auf eine ausgewogene Vermögensverteilung unter den Eheleuten achten. Bei sehr großen Vermögen, größeren Unternehmensbeteiligungen und wenn ein Ehevertrag besteht, sind dagegen individuelle Bestandsaufnahmen und Lösungen sinnvoll. Hierzu können Sie die Unterstützung eines versierten Finanzplaners, Steuerberaters oder Rechtsanwalts nutzen.
Checkliste: Worauf Sie bei der Absicherung Ihres Partners achten sollten
Prüfen Sie regelmäßig, ob die folgenden Punkte bereits geregelt sind:
- Vorsorgevollmacht vorhanden
- Bankvollmacht eingerichtet
- Digitale Zugänge dokumentiert
- Testament aktuell und auf die Familiensituation abgestimmt
- Liquiditätsbedarf im Notfall ermittelt
- Notwendige finanzielle Absicherung für Partner bzw. Familie ermittelt
- Versicherungsschutz überprüft
- Kreditverträge und Unternehmensbeteiligungen berücksichtigt
- Vermögensverteilung regelmäßig überprüft
Häufige Fragen zur Absicherung des Partners
Kann mein Ehepartner automatisch über mein Konto verfügen?
Nein. Ohne entsprechende Bankvollmacht besteht in der Regel kein automatisches Verfügungsrecht.
Reicht das Ehegattennotvertretungsrecht aus?
Nein. Es gilt nur in bestimmten gesundheitlichen Notfällen und ersetzt keine umfassende Vorsorgevollmacht.
Warum ist eine finanzielle Notfallplanung sinnvoll?
Weil Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Todesfall unerwartete Kosten und Liquiditätsbedarfe auslösen können.
Sollten unverheiratete Paare ebenfalls vorsorgen?
Ja. Gerade unverheiratete Partner verfügen über geringere gesetzliche Absicherungen und sollten rechtliche sowie finanzielle Regelungen besonders sorgfältig prüfen.
Fazit: So schauen Sie entspannt in die Zukunft
Wer frühzeitig vorsorgt, schafft nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern sorgt auch dafür, dass Partner und Familie in schwierigen Situationen handlungsfähig bleiben. Gerade bei komplexeren Vermögens- und Familienverhältnissen lohnt sich eine regelmäßige Überprüfung bestehender Regelungen.
Achten Sie auf Handlungsfähigkeit und finanzielle Absicherung in Partnerschaft und Familie. Eine professionelle Finanzplanung kann Sie dabei unterstützen und Notfallszenarien simulieren. Haben Sie Fragen hierzu? Sprechen Sie uns an – denn mit guter Planung sind Sie langfristig besser beraten.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Christian Hirschbolz
Certified Financial Planner (CFP)
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Katrin Pätzke
Financial Planner, DONNER & REUSCHEL
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Jörg Felix Witte
Certified Foundation and Estate Planner (CFEP)
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