Die weiteren Güterstände und ihre Auswirkungen
Gütertrennung
Bei vereinbarter Gütertrennung entfällt der pauschale Zugewinnausgleich.
Der Ehegatte erhält neben Erben der zweiten Ordnung grundsätzlich nur die Hälfte des Nachlasses. Existieren beispielsweise noch die Eltern des Verstorbenen, erhält der Ehegatte 50 Prozent. Die übrigen 50 Prozent gehen an die gesetzlichen Verwandtenerben.
Gütergemeinschaft
Bei einer Gütergemeinschaft gelten besondere Regelungen, die von den Eigentumsverhältnissen des Gesamtgutes abhängen. Die erbrechtlichen Folgen sind häufig komplex und bedürfen einer individuellen Prüfung.
Pflichtteil bei kinderlosen Ehepaaren
Welche Rolle spielt das Pflichtteilsrecht?
Das Pflichtteilsrecht gewinnt insbesondere dann an Bedeutung, wenn Pflichtteilsberechtigte durch eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) von der Erbfolge ausgeschlossen oder schlechter gestellt werden. Daneben kann es auch durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen kommen, wenn hierdurch die spätere Nachlassmasse vermindert wird.
Bei der gesetzlichen Erbfolge selbst entsteht regelmäßig kein Pflichtteilsproblem, da die gesetzlichen Erben ohnehin bereits am Nachlass beteiligt werden.
Für kinderlose Ehepaare ist jedoch wichtig zu wissen, dass Eltern pflichtteilsberechtigt sind, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind und sie durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Geschwister dagegen haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Das Problem der Erbengemeinschaft
Für kinderlose Ehepaare kann die gesetzliche Erbfolge dazu führen, dass neben dem überlebenden Ehepartner auch Eltern, Geschwister oder andere Verwandte Erben werden.
Es entsteht dann eine sogenannte Erbengemeinschaft.
Gerade der länger lebende Ehegatte kann nicht frei über einzelne Nachlassgegenstände verfügen. Wichtige Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden. Dies betrifft beispielsweise den Verkauf einer Immobilie oder die Aufteilung von Vermögenswerten.
Welche praktischen Risiken bringt die gesetzliche Erbfolge mit sich?
Gemeinsame Immobilie
Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, können Eltern oder Geschwister Miterben werden. Der überlebende Ehegatte muss wichtige Entscheidungen dann gemeinsam mit ihnen treffen.
Vermögensauseinandersetzungen
Erbengemeinschaften sind häufig konfliktanfällig. Unterschiedliche Vorstellungen über die Nutzung oder Verwertung des Nachlasses können zu langwierigen Streitigkeiten führen.
Liquiditätsprobleme
Miterben haben grundsätzlich Anspruch auf ihren Erbteil. Fehlen ausreichende liquide Mittel, kann der überlebende Ehegatte gezwungen sein, Vermögenswerte zu verkaufen oder Miterben auszuzahlen.
Fazit: Testament und Nachfolgeplanung als Gestaltungsmöglichkeit
Gerade für Ehepaare ohne Kinder ist es besonders wichtig, die Vermögensnachfolge individuell zu regeln.
Dies kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag erfolgen. Durch die Alleinerbenstellung des Partners wird das Problem einer möglichen Erbengemeinschaft umgangen. Der länger lebende Ehegatte kann über das vorhandene Vermögen frei entscheiden.
Darüber hinaus kann so auch die Versorgung des Ehepartners gezielt geplant werden. Hier hilft eine Finanzplanung, mit deren Hilfe der Risikofall analysiert wird. Sie macht deutlich, wie gut die bisherige Absicherung bereits ist und welche Spielräume bestehen, um Verwandte beispielsweise über Vermächtnisse zu berücksichtigen.
Um das Thema Vermögensnachfolge anzugehen, ist es wichtig, den aktuellen Stand zu kennen. Eine rechtliche und steuerliche Beratung ist dabei stets zu empfehlen.
Gern unterstützen wir Sie als Bank bei den Themen Vorsorge und Nachfolgeplanung, auch mit einer individuellen Finanzplanung.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Raphael Schwenk
Financial Planner
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