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Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Dieses beinhaltet sowohl eine zeitlich befristete Sonderabschreibung für den Bau neuer Mietwohnungen als auch eine Anhebung der linearen Abschreibung (AfA) ab Januar 2023 von zwei auf drei Prozent pro Jahr. Wir haben für Sie die Details zusammengefasst.