Sonder-AfA für Neubauten
Der Bau von Mietwohnung in Deutschlang soll attraktiver werden. Dafür wurden steuerliche Vorteile auf den Weg gebracht, die den Bau von Wohnungen fördern und damit neuen Wohnraum schaffen sollen.
Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Dieses beinhaltet sowohl eine zeitlich befristete Sonderabschreibung für den Bau neuer Mietwohnungen als auch eine Anhebung der linearen Abschreibung (AfA) ab Januar 2023 von zwei auf drei Prozent pro Jahr. Wir haben für Sie die Details zusammengefasst:
Befristete Sonder-AfA Neubauten
Innerhalb von vier Jahren können fünf Prozent der Herstellungskosten für neu geschaffene Mietwohnungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung ist die Einhaltung des energetischen Gebäudestandards Effizienzhaus 40/Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Um nicht den Bau von Luxuswohnungen steuerlich zu unterstützen, hat die Inanspruchnahme einen Deckel bei den Baukosten. Sie dürfen höchstens 4.800 Euro pro Quadratmeter betragen. Davon können maximal 2.500 Euro pro Quadratmeter steuerlich geltend gemacht werden.
Anhebung der linearen Abschreibung
Gebäude, die nach dem 1.1.2023 fertiggestellt werden, können mit 3% (vorher 2%) abgeschrieben werden. Aus dieser Gesetzesänderung ergeben sich zusammenfassend folgende Abschreibungen auf Gebäude:
- 3%, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das zum Betriebsvermögen gehört und für das der Bauantrag nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist. Das gilt auch, wenn das Gebäude nicht selbst gebaut wird, sondern neu oder gebraucht gekauft wird.
 
- 3% für Gebäude, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt werden.
 
- 2% bei allen anderen Gebäuden, die nach dem 31.12.1924 und vor dem 1.1.2023 fertiggestellt gestellt worden sind.
 
- 2,5% für Gebäude, die vor dem 1.1.1925 hergestellt worden sind.
 
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Katrin Pätzke
Financial Planner
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