Neue Gesetze, neue Regeln
Vorbereitet sein – was ändert sich im neuen Jahr?
Liebe Kundinnen und Kunden,
nur wer sich auf die Zukunft vorbereitet, wird auch weiterhin erfolgreich sein.
Der Jahreswechsel bringt wieder einige Neuerungen mit sich. Die für Sie relevanten Änderungen haben wir auf dieser Seite übersichtlich zusammengefasst, damit Sie gut informiert in das neue Jahr starten können.
So werden Entscheidungen beim Gebäudeenergiegesetz erwartet (GEG), die Auswirkungen auf Ihren Immobilienbestand haben werden. Außerdem gibt es Änderungen in der Pflege und der Spitzensteuersatz wird angepasst. Ein besonderes Augenmerk ist auf das neue Gesetz zur Modernisierung der Personengesellschaften (MoPeG) zu legen. Unsere Experten haben für Sie recherchiert und wichtige Details zusammengefasst.
All diese Neuerungen können Auswirkungen auf Sie, Ihre Familie oder Ihr Unternehmen haben. Was Sie tun können, um gut vorbereitet in die Zukunft zu schauen, finden wir gern in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen heraus. Sprechen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater jederzeit an.
Wir sind für Sie da!
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Katrin Pätzke
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Neue Gesetze, neue Regelungen
Was ändert sich 2024?
Familie - Neue Einkommensgrenze fürs Elterngeld?
Bislang konnten Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 300.000 Euro Elterngeld beantragen. Ab dem 1. Januar 2024 könnte sich das ändern. Denn ein bereits vom Kabinett beschlossener Haushaltsentwurf sieht vor, die Einkommensgrenze für die staatliche Lohnersatzleistung auf 150.000 Euro zu senken. Von dieser Anpassung wären schätzungsweise 60.000 Familien betroffen, denen dann kein Elterngeld mehr zustünde.
Der Bundeshaushalt wird voraussichtlich im Dezember beschlossen. Bis dahin handelt es sich bei der geplanten Anpassung der Einkommensgrenze lediglich um einen Vorschlag.
Lese-Tipp
Ehe und Lebensgemeinschaften – Worauf müssen Sie im Notfall, beim Erbe oder bei Schenkungen achten? Lesen Sie dazu den Beitrag in unserem Finanzplanerblog: Ehe und Lebensgemeinschaften.
Familie - Änderung beim Familienausgleich
Der Kinderfreibetrag einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf steigt zum 1. Januar 2024 um 360 Euro auf 9.312 Euro (4.656 Euro bei einem Elternteil). Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 ist Voraussetzung für die Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder, dass die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes in der Einkommensteuererklärung (Anlage Kind) angegeben wird. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob der Anspruch auf Kindergeld oder der Abzug der Freibeträge im Einzelfall günstiger ist und berücksichtigt automatisch die günstigere Variante.
Lese-Tipp
Gerade zu Weihnachten denken viele daran, ihren Kindern oder Enkelkindern etwas schönes zu schenken. Vielleicht auch mal ein größerer Geldbetrag? Welche Freibeträge Sie haben und was Sie sonst noch beachten sollten, lesen Sie in unserem Finanzplanerblog: Schenkungen an Kinder und Enkelkinder.
Pflege - Änderungen 2024
Für pflegebedürftige Menschen und deren pflegende Angehörige gibt es ab 2024 einige Änderungen, die für mehr Unterstützung sorgen sollen. Die Änderungen ab 2024 rund um die Pflege sind diese:
• Das Pflegegeld steigt 2024 um fünf Prozent. Für das Jahr 2025 ist eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent vorgesehen.
• Die Pflegesachleistungen werden ebenfalls um fünf Prozent angehoben. Auch hier ist eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent im Jahr 2025 geplant.
• Das Pflegeunterstützungsgeld kann von berufstätigen pflegenden Angehörigen ab 2024 nicht mehr nur einmal pro Pflegefall, sondern nun jährlich beantragt werden.
• Der Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten bei einer Heimunterbringung steigt 2024 an: im ersten Jahr von bisher 5 auf dann 15 Prozent, im zweiten Jahr von 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von 70 auf 75 Prozent.
Lese-Tipp
Haben Sie für den Notfall Vollmachten erteilt? Vollmachten dienen der Vorsorge und geben Sicherheit. Gern denken wir nur ans Heute, dabei ist die Unterstützung vertrauter Menschen in einem Moment, wo Sie sich selber nicht mehr kümmern können, so immens wichtig. Worauf Sie bei der Vollmacht achten sollten und was für Vollmachten es gibt, lesen Sie in unserem Finanzplanerblog: Vollmachten
Immobilien - Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde heftig gestritten. Aktuell ist geplant, dass ab dem Jahr 2024 nur noch Heizungen mit einem hohen Verbrauchsanteil erneuerbarer Energien in Häuser eingebaut werden dürfen.
Momentan (Stand: Oktober 2023) muss das sog. „Heizungsgesetz“ noch durch den Bundestag und Bundesrat. Das Aus für Öl- und Gasheizungen auf lange Sicht ist allerdings absehbar.
Dies sind einige der derzeitigen Eckpunkte des geplanten Gesetzes:
• Bereits vor 2024 eingebaute, funktionierende Heizungen müssen nicht ausgetauscht und dürfen weiterbetrieben und repariert werden.
• Ab 2024 neu eingebaute Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen.
• Stimmen die Voraussetzungen, können beim Kauf einer klimafreundlichen Heizung bis zu 70 Prozent der Investitionen durch eine Förderung übernommen werden.
• Ab 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Lese-Tipp
Energie sparen und die Immobilien zukunftssicher machen. Was Sie jetzt beachten sollten.
Steuern - Spitzensteuersatz
Ausgleich der kalten Progression: Die Tarifeckwerte werden im Verhältnis zu der erwarteten Inflation nach rechts verschoben. Das bedeutet, dass der Spitzensteuersatz ab dem Jahr 2024 erst ab 63.515 greift (bisher 61.972 Euro).
Sind Sie für den Notfall gut vorbereitet? Sicher in die Zukunft zu blicken, heißt auch, auf alles vorbereitet zu sein. Egal wie alt man ist – es kann immer etwas Unerwartetes passieren. Mit einem Notfallplan sind die Menschen in Ihrer Nähe vorbereitet und können schnell reagieren. Rechnungen können bezahlt werden, die Vertretung in Ihrem Unternehmen ist handlungsfähig. Einfach zu wissen, wo was zu finden ist und nicht lange suchen zu müssen, ist für Ihre Lieben oftmals schon eine ganz große Hilfe. Wir erarbeiten für Sie einen individuellen Notfallplan. Gerne überprüfen wir auch vorhandene Vereinbarungen. Damit Sie und Ihre Lieben beruhigt schlafen können.
Unser Tipp für Sie
Prüfen Sie anhand unserer Checklisten, ob Sie gut vorgesorgt haben:
Steuern - Geplante Abzugs-, Frei- und Pauschbeträge
Das Bundesfinanzministerium hat ein sog. „Wachstumschancengesetz“ entworfen. Es soll für erhebliche steuerliche Entlastungen sorgen. Beschlossen ist es noch nicht, dennoch lohnt sich ein Blick auf die angedachten Gesetzesänderungen:
Wachstumschancengesetz: Wichtige Steueränderungen | Steuern | Haufe
Der Zeitplan für den Beschluss ist wie folgt: Bundestag 10.11. / Bundesrat 15.12.
Und das ist geplant:
• Die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand sollen von 14 auf 15 Euro bzw. von 28 auf 30 Euro steigen.
• Der Freibetrag für Zuwendungen an Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen soll auf 150 Euro steigen (bisher 110 Euro).
• Die Abziehbarkeitsgrenze für Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsparner soll nicht mehr bei 35 Euro, sondern ab 2024 bei 50 Euro liegen.
• Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung könnten künftig bis zu einer Höhe von 1.000 Euro steuerfrei sein.
• Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte könnte von 600 auf 1.000 Euro steigen.
Lese-Tipp
Wissen Sie, was Sie im Ruhestand zur Verfügung haben? Immer wieder erleben wir, dass Unternehmern im Alter eine böse Überraschung erwartet. Was Sie tun können, um dem Ruhestand entspannt genießen zu können, lesen Sie in unserem Finanzplanerblog „Sichere Renten für Unternehmer“
Unternehmen - Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts („MoPeG“)
MoPeG: Was ändert sich für Ihre GbR, Ihr Eigenheim und Ihre Ferienimmobilie?
Durch eine Reform des Gesellschaftsrechts zum Jahresbeginn 2024 ändern sich einige Grundlagen für Personengesellschaften (MoPeG). Die Änderungen sind umfangreich. Besonders betroffen ist die GbR. Hier ist es wichtig zu klären, ob eine Eintragung Ihrer GbR im Gesellschaftsregister für Sie sinnvoll ist. Ist Ihre GbR bereits in anderen Registern erfasst und möchten Sie eine Eintragung im Gesellschaftsregister vermeiden, müssen Sie noch in 2023 aktiv werden. Dringender Handlungsbedarf besteht auch für das Eigenheim einer GbR. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst und zeigen Ihnen, wo Sie jetzt noch handeln sollten:
Unternehmen - Höherer Mindestlohn
Der Mindestlohn wird am 1. Januar 2024 um 41 Cent angehoben. Er liegt dann bei 12,41 Euro pro Stunde. In einem weiteren Schritt steigt er Anfang 2025 um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro. Von der Anhebung des Mindestlohns profitieren in Deutschland rund sechs Millionen Beschäftigte.
Lese-Tipp
Inflation war das Thema in 2023. Was die hohe Inflation für Ihre Finanzplanung bedeutet, lesen Sie in diesem Finanzplanerblog-Beitrag: Inflation & Finanzplanung
Weitere Beiträge zur Finanzplanung finden Sie hier.
DISCLAIMER
Diese Veröffentlichung (Stand: 31.10.2023) dient ausschließlich als Informationsanregung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.