• Ein Paar sitzt eng umschlungen auf einem Holzsteg und blickt auf einen ruhigen See.

Vorsorge

Den Partner absichern – was ist zu tun?

27. September 2024 / Christian Hirschbolz, CFP® Finanzplaner

Vertretungsregelung, Vollmachten, finanzielle Absicherung – Woran Sie unbedingt denken sollten

Egal ob eine Immobilie gemeinsam gekauft oder finanziert wurde, Kinder vorhanden sind oder sogar ein gemeinsames Unternehmen gegründet wurde. Es gibt viele Gründe, über die Absicherung der Partnerin bzw. des Partners nachzudenken. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei den Themen Vertretungsregelungen, Vollmachten und finanzielle Absicherung unbedingt achten sollten. 

Gleich zu Beginn sei klargestellt, dass die Absicherung des Partners nicht nur klassische Versorgerfamilien betrifft, in der sich die Mutter um den Nachwuchs kümmert und der Vater das Geld verdient. In unserer modernen Welt wird dieses Modell auch umgekehrt gelebt, was in der Planung im Wesentlichen auf dasselbe hinausläuft.

Gesondert zu betrachten sind dagegen Paare und Familien, in denen beide berufstätig sind. Sind dann auch Kinder vorhanden, ist das Familienleben mit Kinderbetreuung und Arbeitszeiten ohnehin häufig so fein aufeinander abgestimmt, dass selbst kleine Notfälle zu größeren Störungen führen.

Doch auch sonst können finanzielle und andere Abhängigkeiten bestehen. 

Vollmacht für den Partner: Warum das so wichtig ist

Der wichtigste Schritt ist die Überprüfung und Einrichtung angemessener Vertretungsrechte des Partners. Denn entgegen landläufiger Meinung, sind selbst Ehepartner nicht automatisch gegenseitig vertretungsberechtigt. Lediglich bei gesundheitlichen Notfällen bestehen eingeschränkte Vertretungsrechte. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag „Anpassung des Betreuungsrechts“.

Das betrifft die Veranlassung von Zahlungen, Zugriff und Entscheidungen zur Verwaltung von Immobilien und Vermögensanlagen (einschließlich virtueller Vermögenswerte) sowie ggf. unternehmerische Maßnahmen. Und auch bei persönlichen Angelegenheiten sind Vollmachten nötig. Zum Beispiel bei Fragen der medizinischen Behandlung, der Pflege oder zum Zugriff auf Onlinedienste bzw. Social Media.

Welche Vollmacht ist die richtige für Sie?

Klären Sie sinnvolle Vertretungsmöglichkeiten und richten Sie entsprechende Vollmachten ein. In der Regel sind Vorsorgevollmachten bzw. eine Generalvollmacht sinnvoll, ergänzt durch Bankvollmachten und Zugriffsrechte auf Onlinedienste. Achten Sie darauf, dass die Vollmachten über den Tod hinaus gültig sind.

Warum eine finanzielle Absicherung für Paare so wichtig ist
Ein sehr individueller aber umso wichtigerer Punkt ist die finanzielle Absicherung des Partners. Diese kann durch gemeinsame Investitionen, Kredite oder geschäftliche bzw. berufliche Aktivitäten notwendig werden. Und auch wenn finanziell abhängige Kinder vorhanden sind. Oder wenn ein Partner deutlich mehr zum gemeinsamen Lebensstandard beiträgt als der andere, zum Beispiel weil Einkünfte oder Vermögen ungleich verteilt sind.

Eine besondere Herausforderung stellen Liquiditätsrisiken im Notfall dar. Zum Beispiel aufgrund anfallender Abfindungen, Erbschaftsteuern, erbrechtlicher Pflichtteile, Vermächtnisse und fälliger Darlehen. Darüber hinaus kann der Risikofall Einkommensteuern auslösen, zum Beispiel wenn aufgrund gesellschaftsvertraglicher oder testamentarischer Regelugen stille Reserven aufgedeckt werden.

Finanzielle Vorsorge für Paare

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Ausgaben und prüfen Sie, was Sie gemeinsam bzw. ein länger lebender Ehepartner im Notfall laufend benötigen. Stellen Sie darüber hinaus erwartbare Risikokosten – z.B. für medizinische Behandlung und Pflege – und die angesprochenen Liquiditätsrisiken zusammen. Grundlage hierfür sind meist Testament, Gesellschafts- und Kreditverträge.

Zur Absicherung des ermittelten Bedarfs können Sie Einkünfte, Vermögen und Versicherungen des Partners einplanen, wobei Sie im Hinblick auf das Vermögen immer auf ausreichende Liquidität achten sollten. Gegebenenfalls sind Vermögen oder Versicherungsschutz aufzubauen oder – durch Schenkung bzw. Testament – unter den Partnern anders zuzuordnen.

Verteilung des Vermögens unter den Partnern

Die Verteilung des Vermögens unter Eheleuten ist ein sehr individuelles und von Missverständnissen geprägtes Thema.

Im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) gehen beispielsweise viele davon aus, dass vorhandene Vermögenswerte beiden Eheleuten gemeinsam gehören. Das wird rechtlich und steuerlich allerdings ganz anders gesehen: Jeder hat sein eigenes Vermögen und nur bei Ende der Ehe wird der während der Ehedauer erwirtschaftete Zugewinn (Vermögensaufbau) ausgeglichen.

Das bedeutet für die finanzielle Absicherung eines weniger vermögenden Partners, dass er ggf. Ausgleichsansprüche hat. Dieser Anspruch ist grundsätzlich von der Erbschaftsteuer befreit. Somit ist ein finanziell schwächerer Partner über den Zugewinn gegebenenfalls sinnvoll abzusichern. Es gibt aber auch Fälle, in denen das nicht sinnvoll oder möglich ist. Zum Beispiel weil ein Ehevertrag oder unternehmerische Aspekte dagegenstehen.

Individuelle Vermögensverteilung: Wann ist sie sinnvoll?

Grundsätzlich ist eine ausgewogene Vermögensverteilung unter den Eheleuten sinnvoll. Bei sehr großen Vermögen, größeren Unternehmensbeteiligungen und wenn ein Ehevertrag besteht, sind dagegen individuelle Bestandsaufnahmen und Lösungen sinnvoll. Hierzu können Sie die Unterstützung eines versierten Finanzplaners, Steuerberaters oder Rechtsanwalts nutzen.

Fazit: So schauen Sie entspannt in die Zukunft

Achten Sie auf Handlungsfähigkeit und finanzielle Absicherung in Partnerschaft und Familie. Eine professionelle Finanzplanung kann Sie dabei unterstützen und Notfallszenarien simulieren. Haben Sie Fragen hierzu? Sprechen Sie uns an – denn mit guter Planung sind Sie langfristig besser beraten.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht! 

 

Christian Hirschbolz

Certified Financial Planner (CFP)
christian.hirschbolz@donner-reuschel.de
Tel. +49 89 2395-2022

Katrin Pätzke

Financial Planner, DONNER & REUSCHEL
katrin.paetzke@donner-reuschel.de
Tel. +49 40 30217-5534

Jörg Felix Witte

Certified Foundation and Estate Planner (CFEP)
joerg.witte@donner-reuschel.de
Tel. +49 40 30217-5535

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Porträt eines lächelnden Christian Hirschbolz in einem grauen Anzug und gemusterter Krawatte vor einem weißen Hintergrund.

Autor:

Christian Hirschbolz

Certified Financial Planner (CFP)

Christian Hirschbolz arbeitet seit 2010 als Finanzplaner für DONNER & REUSCHEL in München und berät Kunden zur strategischen Vermögens-strukturierung sowie zur Vermögensnachfolge. Nach Bankausbildung und BWL-Studium war er für verschiedene Banken und ein Family Office tätig. Seine Ausbildung zum CFP® hat er im Jahr 2002 absolviert.

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