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Nachfolge

Schenkungen an Kinder oder Enkelkinder– Mehr als Freude schenken

30. Juni 2022 / Katrin Pätzke, Financial Planner

Gründe zum Schenken gibt es viele. Dabei fallen die Schenkungen mal größer und mal kleiner aus. Warum also zu besonderen Anlässen wie Geburt, Taufe oder Weihnachten nicht mal ein größeres Geschenk machen – zum Beispiel in Form einer finanziellen Schenkung an die Kinder oder Enkel.

Dabei braucht die Überlegung für eine Schenkung nicht zwingend einen Anlass, sondern oft ist es einfach ein Bedürfnis, den Liebsten mit einer etwas größeren Summe Kapital unter die Arme zu greifen. Schenkungen an die Kinder oder Enkelkinder können auch betriebswirtschaftliche Überlegungen sein. Egal warum, eine Schenkung zu Lebzeiten ist eine wunderbare Möglichkeit, schon heute Werte zu übertragen, zu erhalten und dabei gern auch ans Steuern sparen zu denken. Und die Freibeträge für Schenkungen sind sehr attraktiv.

Freibetrag und was bei Schenkungen zu beachten ist

Bei Schenkungen gibt es allerdings ein paar wesentliche Punkte zu beachten, um diese Freigiebigkeit abzuwägen und sinnvoll umzusetzen.

  • Allem voran steht die eigene Versorgung, die vor einer Steuerersparnis stehen und gut abgewogen sein sollte.
  • Jedem Elternteil steht bei einer Schenkung ein erbschaft- und schenkungssteuerlicher Freibetrag in Höhe von EUR 400.000 zu – insgesamt also EUR 800.000 an jedes Kind von zwei Elternteilen. Hierbei ist zu beachten, wer der Schenker ist.
  • Auch bei Schenkungen gegenüber den Enkelkindern beträgt der Freibetrag großzügige EUR 200.000 je Schenker an jedes Enkelkind, welche beispielsweise zum Vermögensaufbau verwendet werden können.
  • Die rechtlichen Folgen aus Schenkungen an Minderjährige und die Verfügung über das Geschenk ab der Volljährigkeit sollten beachtet werden.
  • Der Freibetrag darf alle zehn Jahre aufs Neue genutzt werden.
  • Eine Schenkung sollte in jedem Fall dem Finanzamt angezeigt werden.

Schenkung richtig planen – zum Erhalt des Familienvermögens

Eine größere Schenkung an die Kinder oder Enkelkinder darf auch dazu dienen, die nächste Generation an das Vermögen heranzuführen. Da der Erhalt des Familienvermögens dem Schenker meist sehr wichtig ist, bedarf es hier möglicherweise weiterer Vorkehrungen wie einer konkreten Anlage oder auch Mitbestimmungsrechte des Schenkers hinsichtlich der Verwaltung des verschenkten Vermögens.

An Andere zu denken ist schön, Schenken macht Spaß. Aber denken Sie in erster Linie auch an sich selbst und die eigene Versorgung. Gern unterstützen wir Sie beim Thema Schenkungen bei einer sinnvollen und passenden Finanzplanung, denn die sollte bei allen Überlegungen immer die Grundlage bilden. Sprechen Sie uns an!

Katrin Pätzke
Financial Planner
katrin.paetzke@donner-reuschel.de
Tel. +49 40 30217-5534

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