Güterstände – Fair und ausgewogen für beide Partner
In Deutschland können Ehepaare zwischen verschiedenen Güterständen wählen, die ihre finanziellen Verhältnisse während der Ehe und im Falle einer Scheidung maßgeblich beeinflussen. Während viele Paare automatisch in die Zugewinngemeinschaft eintreten, bietet das deutsche Recht mit der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft zwei Alternativen, die durch einen Ehevertrag festgelegt werden können. Die Wahl des passenden Güterstands ist nicht nur eine rechtliche Formalität, sondern hat weitreichende Konsequenzen für beide Partner – sei es im Falle einer Scheidung, im Erbfall oder bei der Frage, wie Vermögen während der Ehe verwaltet wird. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die verschiedenen Güterstände im deutschen Recht und zeigen auf, wann ein Ehevertrag sinnvoll sein kann.
Zugewinngemeinschaft
Eine Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der ohne Ehevertrag gilt. Beide Partner behalten ihr jeweiliges Vermögen und nur der Zugewinn während der Ehe wird im Falle einer Scheidung oder beim Tod eines Partners ausgeglichen. Das bedeutet, dass jeder Partner Anspruch auf die Hälfte des gemeinsamen Zugewinns hat.
Der gesetzliche Güterstand basiert auf der Annahme, dass beide Partner ihren persönlichen Anteil am Vermögensaufbau innerhalb der Beziehung leisten. So erhält eine Ehefrau, die mehrere Jahre in die Kinderbetreuung investiert hat, bei der Scheidung die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens, auch wenn die Einkünfte hauptsächlich seitens des Mannes kamen.
VORTEILE DER ZUGEWINNGEMEINSCHAFT
- Berücksichtigt gemeinsam erwirtschaftetes Vermögen
- Vorhandenes Vermögen bei Eheschließung sowie Erbschaften und Schenkungen während der Ehe bleiben unangetastet, lediglich die Wertentwicklung der Vermögenswerte fließt in den Zugewinn
- Jeder verfügt über sein eigenes Eigentum
- Vermögenstrennung ohne gegenseitige Haftung
- Ausgleich des Zugewinns bei Auflösung der Lebensgemeinschaft
NACHTEILE DER ZUGEWINNGEMEINSCHAFT
- Zustimmung des Partners bei größeren Ausgaben, um dessen spätere Zugewinnansprüche nicht zu gefährden
- Berechnung teils schwierig nachvollziehbar … Aufstellung des Anfangsvermögens bei Eheschließung und eine Dokumentation von Erbschaften und Schenkungen sinnvoll
SO WIRD DER ZUGEWINN GROB BERECHNET
Der Zugewinn errechnet sich aus den höheren Vermögenswerten, die ein Ehepartner im Vergleich zum anderen während der Ehe erworben hat.
Berechnung des Zugewinns (Beispielrechnung)

* Anm.: Das Anfangsvermögen muss für den Vermögensvergleich korrekterweise nach dem Lebenshaltungskostenindex indexiert werden.