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svenjaweber2025-11-04 12:09:582025-11-04 12:13:22Bestandteile Testament22. Oktober 2025 / Katrin Pätzke, Financial Planner
Testament: Klarheit für Ihre Familie und Sicherheit für Ihr Vermögen
Ein Testament schafft Ordnung im Nachlass und stellt sicher, dass der letzte Wille eindeutig dokumentiert ist. Es ist mehr als eine juristische Formalität – es sorgt für Verlässlichkeit, reduziert mögliche Konflikte und kann Familien in schwierigen Zeiten entlasten. Besonders bei komplexen Vermögenssituationen oder wenn minderjährige oder schutzbedürftige Erben beteiligt sind, spielt ein durchdachtes Testament eine zentrale Rolle. Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten Bestandteile und welche Bedeutung eine professionelle Testamentsvollstreckung haben kann.
Zentrale Bestandteile eines Testaments
Die folgenden Inhalte stellen keine juristische Beratung dar, sondern sind allgemeine Informationen aus Bankperspektive.
Angaben zur Person
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Am besten die aktuelle Adresse (zur eindeutigen Identifikation des Erblassers)
Rechtsformwahl
- Gerade bei Auslandsbezug ist diese zu hinterfragen.
- Gemäß EU-Erbrechtsverordnung kann der Erblasser im Testament die Rechtsordnung seines Heimatlandes wählen.
Vorherige Verfügungen
- Bei Neuformulierungen vorsorglicher Widerruf aller vorherigen Verfügungen.
- Bei Ergänzungen Bezug zum Ursprungsdokument. Es kann auch ein notarielles Testament handschriftlich ergänzt werden.
- Streichungen in einem bestehenden Testament sind nicht gültig.
Erbeinsetzung
- Bestimmung der Erben, z. B. Personen oder gemeinnützige Organisationen
- Es sollte immer mindestens ein Erbe genannt sein.
- Am besten sind ein oder mehrere Ersatzpersonen benannt.
Verteilung des Nachlasses
- Prozentuale Quoten („zu gleichen Teilen“) oder
- Konkrete Zuweisungen (z. B. Haus, Konto, Wertpapiere)
- Möglichkeit, Ersatz- oder Nacherben zu benennen, falls eine Person vorverstorben ist oder später erben soll
Achtung: Bei der Verteilung des Nachlasses ist es entscheidend, die juristischen Begrifflichkeiten korrekt zu verwenden. Schon kleine Unterschiede zwischen Erben, Vermächtnisnehmern, Ersatz- oder Nacherben – haben eine große rechtliche Wirkung.
Vermächtnisse und Auflagen
- Wenn gewünscht zusätzliche Bestimmung von Vermächtnisnehmern (diese erhalten nur bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge, werden aber nicht Gesamtrechtsnachfolger)
- Auflagen, wie z. B. die Pflege des Grabes oder die Weitergabe eines Erinnerungsstücks
- Auch hier Ersatzpersonen benennen
Testamentsvollstreckung (TV)
- Ernennung einer vertrauenswürdigen Person oder Institution, die den Willen des Erblassers umsetzt (Abwicklungs-TV)
- Entlastet Angehörige und sorgt für reibungslose Abwicklung
- Zeitlich befristete Verwaltung des Vermögens (Dauer-TV), z.B.
- für Minderjährige (für einen zeitlich verzögerten Zugriff) oder
- behinderte Erben (ohne dass staatliche Leistungen gefährdet werden)
- als Schutzmechanismus für das Vermögen bei besonderen Lebenssituationen
Pflichtteilsstrafklausel
- Sie soll verhindern, dass Kinder nach dem ersten Erbfall sofort ihren Pflichtteil verlangen.
- Meist ist es so formuliert, dass sie im zweiten Erbgang dann auch nur den Pflichtteil erhalten.
- Solche Klauseln können unterschiedlich streng ausformuliert werden und lassen sich auch so formulieren, dass sie taktisch sinnvoll genutzt werden können.
Öffnungsklausel
- Ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern entfaltet meist eine Bindungswirkung, so dass nach dem Tod eines Partners nichts mehr geändert werden kann.
- Das kann sinnvoll sein, schränkt aber die Flexibilität ein, wenn sich Lebensumstände ändern.
- Durch eine entsprechende Klausel lässt sich die Bindungswirkung abschwächen oder aufheben.
Abschluss
- Ein Testament endet mit Ort, Datum und Unterschrift.
- Bei handschriftlichen Ehegattentestamenten schreibt einer den letzten Willen und unterschreibt. Der andere Ehepartner ergänzt „Dies ist auch mein Wille“ und endet ebenfalls mit Ort, Datum und Unterschrift.
- Sofern das Dokument mehrere Seiten umfasst, sollten diese nummeriert sein.
Exkurs: Schenkungen
Neben testamentarischen Verfügungen besteht auch die Möglichkeit, bestimmte Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Solche Schenkungen können helfen, persönliche Wünsche frühzeitig zu erfüllen und – je nach Konstellation – auch steuerliche Vorteile zu nutzen. Lesen Sie dazu auch diesen Blog-Beitrag: Schenkungen für Kinder und Enkelkinder
Typische Fehler bei der Testamentserstellung
- Das Hauptaugenmerk wird auf die Erbschafsteuerersparnis gelegt und die Versorgung des überlebenden Ehegatten nicht ausreichend bedacht.
- Unklare oder widersprüchliche Formulierungen.
- Pflichtteile werden übersehen.
- Testament wird nicht aktualisiert nach Scheidung, Geburt, Erbschaften.
- Zwei Einzeltestamente sind nicht aufeinander abgestimmt.
- Das Testament kollidiert mit einem Gesellschaftsvertrag, der i.d.R. der privatschriftlichen Formulierung auch dem notariellen Testament vorgeht.
- Privatschriftliche Testamente sind nicht komplett handschriftlich verfasst.
- Besondere Lebenssituationen, wie z.B. Patchwork-Familien, werden oft von pauschalen Formulierungen nicht genügend bedacht.
- Testament wird nicht (oder von den falschen Personen) gefunden
Tipp: Ein notarielles Testament ist automatisch hinterlegt, aber auch ein handschriftliches kann beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden.
Mit den richtigen Bestandteilen im Testament für Familienfrieden sorgen
Sorgen Sie mit Ihrem Testament dafür, dass Ihr Nachlass strukturiert geregelt ist und Ihr letzte Wille zuverlässig umgesetzt wird. Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Absicherung, sondern auch um die organisatorische Umsetzung – etwa die Verteilung von Vermögen, die Berücksichtigung besonderer Lebenssituationen von minderjährigen oder schutzbedürftigen Erben und die langfristige Verwaltung.
Eine regelmäßige Überprüfung stellt sicher, dass das Testament aktuellen Lebensumständen entspricht und mögliche Konflikte vermieden werden.
Mit professioneller Unterstützung, etwa durch die Testamentsvollstreckung und die Serviceleistungen der Bank bei der Nachlassabwicklung, kann der letzte Wille sicher umgesetzt werden, während Angehörige entlastet und Vermögenswerte geschützt bleiben.
Wir freuen uns, mit unserer Expertise in der Finanz- und Nachfolgeplanung die Situation von allen Seiten zu beleuchten und mit der Möglichkeit der Testamentsvollstreckung sowohl unseren Kunden als auch der nächsten Generation zur Seite zu stehen. Kommen Sie gern auf uns zu.
⇒ Lesen Sie auch: Vermögen für die nächste Generation sichern
Unser Leistungsspektrum für Sie und viele weitere informative Blog-Beiträge finden Sie hier: Finanz- und Vermögensplanung – DONNER & REUSCHEL
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Katrin Pätzke
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