Vorsorge – Worauf Sie achten sollten

11. Juli 2025 / Christian Hirschbolz, Certified Financial Planner, CFP®
Sie leben mit einem Partner oder einer Partnerin, aber sind nicht verheiratet? Nicht für jeden erscheint der Bund der Ehe als wichtig. Aber: wenn Sie nicht verheiratet sind, stehen Sie bei Ihrer finanziellen Vorsorge und bei gemeinsamen finanziellen Entscheidungen vor besonderen Herausforderungen. Unser Beitrag gibt Ihnen als unverheiratetes Paar einen Überblick und zeigt Ihnen Lösungsmöglichkeiten.
Immer mehr Menschen entscheiden sich für das Leben ohne Trauschein. Laut Statistischem Bundesamt lebten 2024 rund 3,3 Millionen Paare in Lebensgemeinschaften – das entspricht etwa 16% aller Paare. Viele gründen auch ohne Trauschein eine Familie.
Doch wer als Tandem in die Pedale tritt, möchte sicher ans Ziel kommen – auch wenn der Weg mal steinig wird. Da weder das Erbrecht noch das Sozial- oder Steuerrecht denselben Schutz wie für Ehepaare bieten, ist die Fahrt für unverheiratete Paare allerdings mit besonderen Stolpersteinen gepflastert. Deshalb sind Vorsorge und klare Regelungen besonders wichtig.
Fehlende gesetzliche Absicherung bedeutet zum Beispiel, dass der Partner keine Hinterbliebenenrente erhält. Das gilt in der gesetzlichen Rente ebenso, wie für private Basis-Renten-Versicherungen oder Riesterverträge. Die betriebliche Altersvorsorge klammert nicht verheiratete Partner im Regelfall weitestgehend aus.
Darüber hinaus entfällt der Versorgungsausgleich bei einer möglichen Trennung. Ein Ausgleich von gesetzlichen oder betrieblichen Vorsorgeansprüchen, wie er bei der Ehescheidung üblich ist, findet nicht statt.
Auch eine kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (Familienversicherung) ist für den nicht verheirateten Partner ausgeschlossen.
Wer nicht verheiratet ist, fährt somit ohne Airbag und muss seine finanzielle Absicherung eigenständig gestalten. Jeder Partner ist für seinen Vermögensaufbau selbst verantwortlich.
Unterschiedliche Einkommen dürfen nicht dazu führen, dass einer auf der Strecke bleibt. Eine faire Kostenverteilung – etwa nach dem Verhältnis der Einkommen – sorgt dafür, dass auch der wirtschaftlich schwächere Partner Vermögen für seine Vorsorge aufbauen kann. Es mag schwierig sein, dieses Thema anzusprechen, gerade für einen wirtschaftlich schwächeren Partner. Doch auch dieses Thema gehört zu einer guten Beziehung.
Da Guthaben in der betrieblichen Altersvorsorge, Basis-Rente und Riester-Rente bei unverheirateten im Erbfall häufig verfallen oder mit der Rückzahlung von Steuervorteilen bzw. staatlichen Zulagen einhergehen, empfiehlt sich eine sorgfältige Abwägung, bevor Sie solche Verträge abschließen.
Alternativen haben Sie mit dem bereits genannten privaten Vermögensaufbau und privaten Rentenversicherungen, für die Sie im Vertrag individuell bestimmen können und sollten, wer das Guthaben im Todesfall erhält.
Möchten Sie Ihren Partner im Ernstfall über eine Risiko-Lebensversicherung absichern, empfiehlt sich eine sogenannte Über-Kreuz-Versicherung: Der abzusichernde Partner oder auch jeder Partner schließt eine eigene Risikolebensversicherung ab, wobei der andere als versicherte Person eingetragen ist. So bleibt die Versicherungsleistung in der Regel erbschaftsteuerfrei.
Ein Haus oder eine Wohnung ist wie ein gemeinsames Zelt auf der Tandemreise. Aber wem gehört was, wenn einer aus der Lebensgemeinschaft aussteigt? Für unverheiratete gibt es keinen gesetzlichen Güterstand. Jeder Partner bleibt Eigentümer dessen, was er bezahlt hat. Bei Trennung gibt es keinen automatischen Ausgleich.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit sollten Sie alle wichtigen Investitionen schriftlich festhalten, einschließlich Angabe wer diese bezahlt hat. Bei Fremdfinanzierungen ist es sinnvoll, wenn derjenige das Darlehen aufnimmt, der die Investition bezahlt bzw. das Darlehen tilgt, um unnötige Komplexitäten zu vermeiden.
In diesem Zusammenhang kann ein Partnerschaftsvertrag nützlich sein, den Sie als schriftliche Landkarte für den gemeinsamen Weg entwerfen können. Ein Partnerschaftsvertrag regelt Vermögensaufteilung, Unterhalt, Schulden und weitere Streitpunkte individuell und schafft Klarheit im Fall einer Trennung oder im Notfall.
Kommt Nachwuchs ins Spiel, wird das Sicherheitsnetz noch wichtiger. Dann sind im Partnerschaftsvertrag auch Regelungen zum Kindesunterhalt und zum Ausgleich von Erziehungszeiten sinnvoll. Für das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter ist übrigens ein Antrag nötig, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Ansonsten ist die Mutter allein Sorgeberechtigt. Unabhängig davon sollten beide Elternteile eine Sorgerechtsverfügung für den Notfall aufsetzen.
Im Ernstfall darf Ihr Partner ohne Vollmacht nicht für Sie entscheiden – weder im Krankenhaus noch bei Bankgeschäften. Eine gegenseitige Generalvollmacht ist daher unerlässlich, um handlungsfähig zu bleiben. Zur einfacheren Abwicklung laufender Bankgeschäfte ist daneben eine Bankvollmacht vorteilhaft.
Ergänzend können Sie eine Patientenverfügung erstellen, um Ihren Willen im Krankheitsfall klar festzulegen. Häufig erleichtert die Patientenverfügung dem Partner und handelnden Personen notwendige Entscheidungen im Notfall.
Ohne Testament steht der Partner im Erbfall mit leeren Händen da. Die gesetzliche Erbfolge sieht für nicht verheiratete Paare keine Ansprüche vor. Ein Testament ist daher das wichtigste Instrument, um den Partner abzusichern.
Gemeinsam fahren, individuell planen. Unverheiratete Paare sollten frühzeitig für klare Regelungen sorgen – wie ein Tandem-Team, das vor der Fahrt den Kurs abstimmt. Mit Partnerschaftsvertrag, Vollmachten, Testament und individueller Vorsorge ist das Sicherheitsnetz gespannt und die Fahrt ins gemeinsame Leben kann sorgenfrei beginnen.
Gern unterstützen wir Sie als Sparringspartner bei Ihren Überlegungen. Zum Beispiel im Rahmen einer Finanzplanung, in der Sie Ideen konkretisieren und Auswirkungen durchspielen können. Haben Sie Fragen hierzu? Sprechen Sie uns an – denn mit guter Planung sind Sie langfristig besser beraten.
Weitere Informationen zu Partnerschaftsvertrag und Notfallvorsorge finden Sie in unserer Checkliste, die wir Ihnen gern zur Verfügung stellen. Schreiben Sie uns einfach an: christian.hirschbolz@donner-reuschel.de
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Christian Hirschbolz
Certified Financial Planner CFP®
christian.hirschbolz@donner-reuschel.de
Tel. +49 89 2395-2022
Katrin Pätzke
Financial Planner
katrin.paetzke@donner-reuschel.de
Tel. +49 40 30217-5534
Jörg Felix Witte
Certified Foundation and Estate Planner CFEP®
joerg.witte@donner-reuschel.de
Tel. +49 40 30217-5535
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