Was sollten Eigentümer jetzt tun?
Für die Neubewertung sind von allen Immobilieneigentümern (nicht von Mietern), Erbbaurechtsbesitzern, Land- und Forstwirten Grundsteuererklärungen abzugeben. Die Finanzverwaltungen der meisten Bundesländer versenden hierzu Informations-schreiben.
Die Steuererklärungen können ab 1. Juli 2022 über das ELSTER-Portal der Finanz-verwaltung abgegeben werden. Das dafür notwendige Benutzerkonto kann ab sofort kostenlos beantragt werden. Alternativ ist die Abgabe durch den Steuerberater oder sonstige Serviceanbieter möglich. Die Erklärung auf Papiervordrucken soll nach dem Willen der Finanzverwaltungen der meisten Bundesländer nur im Ausnahmefall und auf Antrag möglich sein. Letzter Abgabetermin ist bereits der 31. Oktober 2022, so-fern das jeweilige Bundesland keine Verlängerung der Abgabefrist ermöglicht, wozu es aktuell allerdings noch keine Ankündigungen gibt. Bei nicht fristgerechter Einrei-chung kann es zu Verspätungszuschlägen und im Extremfall zu nachteiligen Schät-zungen kommen.
Regional unterschiedliche Bewertungen
Die Neubewertung der Grundstücke hat nicht den Anspruch, Verkehrswerte abzubil-den, weshalb für die Bewertung relativ wenige Informationen ausreichen werden. Bewertungsstichtag ist der 1. Januar 2022. Da regional verschiedene Bewertungs-modelle gelten, werden die notwendigen Informationen und Formulare von Bundes-land zu Bundesland abweichen. Maßgeblich ist jeweils, wo das Grundstück liegt.
Die Lageangaben und Grundstücksflächen sind z.B. über die Grundbuchauszüge ersichtlich und online vom Liegenschaftskataster abrufbar. Für die Gebäudeflächen stehen dagegen keine verlässlichen öffentlichen Daten zur Verfügung. Hier ist eine rechtzeitige Prüfung der vorliegenden Informationen (z. B. Baupläne) besonders empfehlenswert. Ein neues Aufmaß kann nötig werden.
Grundsteuerreform: Empfehlung für Eigentümer
Alle Bundesländer stellen die jeweils nötigen Informationen online zur Verfügung. Einen Überblick dazu finden Sie unter www.grundsteuerreform.de. Für private Immo-bilieneigentümer in den Bundesländern, die das Wert- bzw. Bundesmodell anwen-den, bietet auch die Seite www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de nütz-liche Hinweise und eine Abgabemöglichkeit für die Steuererklärung.
Sprechen Sie bei Fragen am besten rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater, und stimmen Sie Ihr Vorgehen mit ihm ab. Leider kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch unseriöse Anbieter die Änderungen nutzen, um sich wirtschaftliche Vorteile zu er-schleichen. Prüfen Sie deshalb mögliche Angebote auf Seriosität. Auch wir unter-stützen Sie gerne.